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Subventionen Nationale Lotterie

Zuletzt aktualisiert 2011-03-28

Nationale Lotterie – Beihilfen Armut – Kriterien und Verfahren

Die Nationale Lotterie führt einen Teil ihres Gewinns an Vereinigungen ohne Gewinnabsicht (VoG) ab, die die Bekämpfung der Armut zum Ziel haben. Dabei kann es sich auch um Organisationen handeln, die sich von einem allgemeineren sozialen, kulturellen oder Bildungsbereich aus an eine Zielgruppe richten, die in Armut lebt. Die Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) kommen ebenfalls in Betracht. Die Beihilfen müssen zum physischen und/oder psychischen Wohlbefinden von in Armut lebenden Personen beitragen.

Für welche Art von Investitionen können Beihilfen der Nationalen Lotterie gewährt werden?

  • Für den Kauf von Gebäuden (max. 75.000 €)
  • Für den Umbau oder Neubau von Gebäuden. Die Gebäude müssen sich im Eigentum oder in Erbpacht der Organisation befinden. Wenn die Arbeiten im Rahmen eines sozialwirtschaftlichen Projekts durchgeführt werden, beträgt der Höchstbetrag 75.000 €. In allen anderen Fällen beträgt dieser Betrag höchstens 37.500 €.

Für die ersten zwei Kategorien gilt, dass das Gebäude oder der betreffende Teil des Gebäudes nicht als Unterkunft eines Verwalters genutzt werden darf.

  • Die Ausrüstung und Einrichtung der Gebäude, mit einem Höchstbetrag von 18.750 €.
  • Der Kauf von Ausrüstungsgegenständen für die Verbesserung der Arbeitsweise der Organisation, mit einem Höchstbetrag von 18.750 €.
  • Einmalige und kurzfristige Projekte können eine Beihilfe von höchstens 25.000 € erhalten.
  • Für Einführungskosten für neue Organisationen oder neue Projekte, bei denen eine Kontinuität auf lange Sicht gewährleistet ist, können Beihilfen von höchstens 25.000 € gewährt werden.

Nur die Kosten, für die keine Subvention von anderen Behörden oder anderen Fonds gewährt wird oder gewährt werden kann, oder Einrichtungen, die ihre Mittel von der Nationalen Lotterie erhalten, wie der IMFB, Kind & Familie oder die König-Baudouin-Stiftung, kommen in Betracht.

Im Hinblick auf die Investitionen müssen die Organisationen über ausreichende Mittel verfügen, damit ihre Verwendung für die Dauer von mindestens einigen Jahren gewährleistet werden kann.

Das Gesamtbudget für Wallonien und Brüssel beträgt 1.000.000 € pro Jahr.

Wie reicht man einen Antrag ein?

Es gibt Formblätter, um einen Antrag einzureichen. Darüber hinaus müssen Sie ein Antragsdossier zusammenstellen. Dieses Dossier muss folgende Angaben enthalten:

  • Für alle
  • Kurze Beschreibung des Projekts
  • Haushaltsplan für das Projekt
  • Nur für VoGs
  • Satzung der VoG
  • Ergebnisrechnung des letzten Jahres
  • Haushaltsplan des laufenden und folgenden Geschäftsjahres

Das Dossier wird an die Nationale Lotterie, Herrn Ivan Pitevils, geschäftsführender Verwalter, Belliardstraat 25, 1040 Brüssel, geschickt.

Die Anträge werden an den Dienst Armutsbekämpfung des FÖP Sozialeingliederung weitergeleitet, der die Anträge jährlich in zwei Runden prüft. Auf der Grundlage dieser Prüfung gibt die Verwaltung eine Stellungnahme beim zuständigen Minister für Sozialeingliederung ab, der die endgültige Entscheidung anhand einer Liste mit den gewährten Beihilfen trifft. Die positiven Entscheidungen werden anschließend durch einen Ministeriellen Erlass bekräftigt, der vom Aufsichtsminister der Nationalen Lotterie herausgegeben wird. Die Antragssteller haben eine Frist von zwei Jahren nach Eingang des Briefes über die Gewährung der Beihilfe, um Nachweise (Rechnungen) an die Lotterie zu schicken, welche die Zahlungen durchführen wird.

Die Frist für die Einreichung der Anträge sind der 15. April für die erste Runde und der 15. Oktober für die zweite Runde. Die Beihilfen werden innerhalb einer Frist von etwa sechs Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung des zuständigen Ministers für Sozialeingliederung gewährt.