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Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz"
Im Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" kommen etwa viermal im Jahr die für Beschäftigung, soziale Sicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheit und Chancengleichheit zuständigen Minister zusammen.
Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich ist es, die Lebenshaltung und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern, insbesondere durch hochwertige Arbeitsplätze sowie durch ein hohes Maß an sozialem Schutz und ein hohes Gesundheits- und Verbraucherschutzniveau, wobei gleichzeitig die Chancengleichheit für alle Bürger zu garantieren ist.
Der Rat beschließt hier überwiegend mit qualifizierter Mehrheit (außer auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit – hier gilt Einstimmigkeit), wobei das Europäische Parlament mitentscheidet. Er erlässt europäische Rechtsvorschriften zur Harmonisierung oder Koordinierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, soziale Sicherheit, Beteiligung der Arbeitnehmer am Leben der Unternehmen), die Verstärkung der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und zur Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten und den Schutz der Rechte der Verbraucher.
Da für die Beschäftigungspolitik und die Politik im Bereich der sozialen Sicherheit weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig sind, beschränkt sich der Beitrag der Gemeinschaft auf die Festlegung gemeinsamer Ziele für alle Mitgliedstaaten, die Analyse der nationalen Maßnahmen und die Annahme von an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen.
Die Ratstagungen bieten den Mitgliedstaaten eine Plattform für einen kontinuierlichen Dialog, insbesondere im Beschäftigungsausschuss und im Ausschuss für Sozialschutz, und für den Austausch von Informationen und von Ergebnissen aus ihrer einzelstaatlichen Praxis.
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Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung
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Landesamt für Arbeitsbeschaffung
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Landesinstituten für Kranken- und Invalidenversicherung
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Das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige
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Das Landespensionsamt
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Landesambt für Soziale Sicherheit
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Landesamt für Sozialsicherheit der provinzialen und lokalen Verwaltungen
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Öffentliche Computerräume
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Die Öffentlichen Sozialhilfezentren
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Eine Übergangswohnung ist eine Wohnung, die das ÖSHZ für einen kurzen Zeitraum an Menschen vermietet, die sich in einer Notlage befinden. Der Mietvertrag wird für die Dauer von höchstens 4 Monaten abgeschlossen und kann ein Mal verlängert werden.
